|
Die Kosten einer Vor-Ort Beratung:
Die Kosten einer fundierten Beratung sind ein Bruchteil der möglichen Einsparungen!
Eine detaillierte und arbeitsintensive Vor-Ort Beratung durch qualifizierte und unabhängige Energieberater und Architekten ist wie ein ingenieurgerechtes Gutachten. Die Kosten für die Beratung sind von den Wohneinheiten des Hauses abhängig und können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
|
TYP
|
Anzahl d. Wohneinheiten
|
Kosten der Vor-Ort-Beratung (zzgl. MwSt.)
|
Bundesanteil
|
Ihr Eigenanteil (zzgl.MwSt.)
|
|
A
|
bis 2 WE
|
550,- Euro
|
175,- Euro
|
375,- Euro
|
|
B
|
über 2 WE
|
700,- Euro
|
320,- Euro
|
380,- Euro
|
Bei Büro- und Geschäftshäusern werden 60 qm als eine WE betrachtet. Die Preise verstehen sich als Richtpreise und gelten für Standardwohngebäude ohne besondere Anforderungen. Sie beinhalten das vereinfachte Verfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme) als Berechnungsgrundlage. Die angegebenen Preise für Energieberatung verstehen sich für deren reine Erstellung und setzen die Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus. Siehe ihre VORLEISTUNGEN. Für zusätzlich notwendige Maßnahmen, wie z.B. Aufmaße, Flächenermittlung, Bauteilerfassung oder Anlagencharakterisierung erhöhen sich die genannten Preise abhängig vom Zeitaufwand um EUR 50,- zzgl. MwSt. je Stunde. Bei größeren Beständen bzw. besonderen Objekten, z.B. der Denkmalpflege, sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen, die nicht auf linearer Hochrechnung basieren müssen. Auch lassen sich für Hausverwaltungen Wiederholungsabschläge vereinbaren, wenn es sich um baugleiche Gebäude handelt. Zuzüglich eventueller Fahrtkosten. Für Fahrtstrecken außerhalb Berlins berechnen wir 0,60 EUR/km.
Im Rahmen einer Energieberatung oder einer geförderten „Vor-Ort Beratung“ können wir Ihnen den Energiepass, EnEV- konforme Bauweise (Wärmeschutznachweis), Sanierungsberatung oder KfW Nachweise für 50% der üblichen Kosten anbieten. Vorraussetzungen für eine Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft Bafa ist: Das zu beratende Gebäude befindet sich auf dem Gebiet der BRD. Die Baugenehmigung wurde vor dem 01.1984 erteilt. Die Baugenehmigung wurde vom dem 01.01.1989 (neue Bundesländer) erteilt. Das Gebäude wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt ( Wohnfläche mind. 50 %)
|
|