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Architektur & Energieberatung
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Erstellung eines Energienachweises nach der ENEV Das Gesetz der Sparsamkeit
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) legt die energetischen Mindeststandards fest und regelt die energetische Beurteilung
von Häusern. Sie trat Anfang 2002 in Kraft und löste die Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1995 ab.

Für Altbauten galt und gilt noch das Bauteileverfahren. Bemessungsgrundlage ist dabei der Wärmedurchgangskoeffizient
(früher k-Wert, heute U-Wert) von Wand, Dach, Boden und Fenstern.
Für Neubauten verlangte die WSVO ein Energiebilanzverfahren.
Eingerechnet wurden die Transmissionswärmeverluste, die Lüftungswärmeverluste, interne Wärmequellengewinne und solare Wärmegewinne.

Die Neuheit der EnEV besteht in der Erweiterung des Energiebilanzverfahrens um die Faktoren Heizungs- und Anlagentechnik, Luftdichtheit der Gebäudehülle sowie Einfluss von Wärmebrücken.

Der springende Punkt: Die WSVO erlaubte, den Heizwärmebedarf zu 100% durch Primärenergie zu decken.

Die EnEV schreibt vor, die gleiche Wärme (100%) mit nur 92% der Energie zu erzielen.